Angeblich nichts sagende Schlüsselzahlen
Geschrieben von Obi am 30. Juli 2026 09:20:22:
Als Antwort auf: Führerschein geschrieben von Johannes D am 29. Juli 2026 11:16:19:
Hallo Johannes und Werner,
wir hatten vermutlich alle drei von Anfang an die Fahrerlaubnisklasse 3, mit der wir mehr durften als der grobe Durchschnitt tatsächlich konnte. Nämlich einen 7,5t LKW mit druckluftgebremstem Einachsanhänger bis 11t dahinter fahren. Alleine die Schläuche der Druckluftbremsanlage korrekt verbinden will schon mit Wissen erfolgen. Wer von den hier noch sehr reichlich vertretenen Klasse-3-Piloten kann es denn tatsächlich?
Falls hier jemand auf den alten 3er den reinrassigen C aufsattelt, genügt ein LKW mit 7501kg zulässiger Gesamtmasse, damit man denselben druckluftgebremsten Anhänger, den man Minuten vorher noch mit dem 7500kg-LKW ziehen durfte nicht mehr ziehen können darf.
Mit der Klaase B darf man sämtliche Kombinationen fahren, deren Summe aus den zulässigen Gesamtmassen maximal 3500kg beträgt.
Mein derzeitiger Audi80 mit 1860kg und der "Bumscontainer" (Eriba Nova Wohnanhänger) mit 1300kg fällt da hinein. Genau diese Kombination ist von allen, die sich mit unserem Fuhrpark zusammenstellen lassen am Schwierigsten zu handhaben. Auf der Überführungsfahrt von FFB nach WER fuhr ich trotz Antischlingerkupplung keine 80km/h, weil die eckig gestandenen Reifen sehr schnell Theater gemacht haben. Inzwischen gehen bei voll aufgepumpten Reifen echte 90km/h, vermutlich, weil die Reifen mit drei Einsätzen à 800 bis 1000km jetzt wieder einigermaßen rund gewalkt sind. Darüber, dass man aus dem schmalen Audi80 mit den orginalen Spiegeln nicht vorbei sieht und man Spiegelerweiterungen braucht, habe ich noch kein Wort verloren. Mit meinen klassischen Zusatzspiegeln, die die Fuhre im Bereich der Vorderachse um grob 80cm breiter machen, wird die Sache beim Rückwärtsrangieren nicht leichter.Als ich relativ frisch mit Jenny zusammen war, galt es, mit einem.Anhänger einen Opel Omega mit Kopfdichtungsschaden zu bergen. Sie bot an, hin zu fahren, da ihr damaliger B-Führerschein ja für die tatsächlich vorhamdenen 2300kg (der Pritschenwagen VW 245 ist als Turbodiesel mit 1497kg angegeben, der Anhänger wog offiziell 500kg, dann wir beide mit Brotzeit drin) vollauf genügte. Leider war ihr Schein ein paar Wochen zu jung und man musste die zulässigen Gesamtmassen addieren. Da kamen dann mit 2460kg und 2000kg 4460kg heraus, was den BE erfordert hätte. Für zukünftige Einsätze ließ ich den Pritscvenwagen auf 2250kg (wie die Transporter in der Ausstattungslinie "K800" mit 800kg Nutzlast) ablasten, weil sich die Kombination aus Zugfahrzeug 2250kg und Anhänger 2000kg dann mit dem abgespeckten Anhöngerführerschein B(96) für 4250kg Zuggesamtmasse hätte fahren lassen können. Der B(96) ist eine Heschichte, die man in der Führerscveinstelle beantragt, die therorieausbildung und die Praxis in der Fahrschule erledigt und sich mit der Bescheinigung von der Fahrschule ins Plastikkärtchen eintragen läsdt.
Johannes' B(196) - ja, EINHUNDERTsechsundneunzig und nicht nur Sechsundneunzig - ist letzten Endes die Rückerweiterung auf den der uralten Dreier für die vor 1965er, die damit noch eune 125er fahren dürfen. Leider nicht EU-weit.Um mit einem 3,5t-Zugpferd auch wirklich die mit Kugelkopfkupplung à la Franz Knöbel 3,5t ziehen können zu dürfen, benötigt man die Klasse BE. Die beinhaltet eine 100%ige Fahrausbildung mit Prüfungsfahrt, bei der der aaSoP mit dabei ist.
Das angedachte Schlupfloch B(96), um für Jenny eine billige Möglichkeit zu schaffen, legal mit einem 2000kg-Anhänger zu fahren, erübrigte sich bekanntlich damit, dass sie anfang 2018 ihre Arbeitsstelle wechseln musste und im Zuge dessen ein von der Bundesagentur für Arbeit finanzierter CE-Führerschein mit Fahrausbildung mit Drehschemelanhänger und beschleunigter Grundqualifikation im Wert von ca. 15000€ dabei heraussprang.
Ich habe 2008/2009 meinen CE noch selbst bezahlt (4300€), hatte einen zwangsgelenkten Sattelauflieger hinten dran und musste im Oktober 2021 erst einmal im Berufsalltag zusammen mit dem Kollegen den Drehschemelanhänger fahren lernen. Das war auch ein vergleichsweise heisses Eisen, das wir zwei aber vergleichsweise gut gemeistert haben.In dem ganzen Fahrerlaubniswirrwarr tendiere ich inzwischen dazu, die Anhängerfahrerlaubnisklassen unabhängig vom Zugfahrzeug zu führen, da ein druckluftgebremster Drehschemel die Klnigsklasse ist und man ja mit einem.auflaufgebremsten Einachser hinter dem PKW mit dem Wissen über den druckluftgebremsten Drehschemel, der mit der Klasse L oder T mit gelehrt wird nach meiner Auffassung dann auch den auflaufgebremsten Einachser hinter dem PKW beherrscven kann.
Werner, was Deinen terrestrischen Flugzeug-Träger angeht, ist jetzt wohl alles entschieden und es wird ein vom TÜV und angedachten Zulieferer betreuter Eigenbau?
Ich habe nämlich mein Lieblingsportal Kleinanzeigen.de nach ungebremsten Anhängerfahrgestellen, die nicht zufällig von Kleinstwohanhängern oder allgemeinen "straßentauglichen Schubkarren" stammen, durchgesehen. Die gibt es nicht selten mit durchgebrochener Bodenplatte aus Nachlässen zu verschenken.Falls das etwas gewesen wäre, ist das jetzt wohl auch schon egal.
Ich fiebere ja mit Dir mit, dass sich die SD1 in näherer Zukunft bestimmungsgemäß selbst mit Dir auf dem.Pilotensitz nach Bayern bewegt. Beim Luftsportverein Günzburg wurde ich dewegen bereits vorstellig. Und die VoraussetzungenAussenlandegenehmigung nahe des Obiratilnssaals habe ich auch bereits sondiert. Nachdem die von mir kritisch beäugten, im.Landratsamt Dillingen beschäftigten Verwaltungsfachkräfte wohl nichts damit zu tun bekommen werden, sondern die Genehmigungsbehörde in Oberbayern mit für bayerisch Schwanen zuständig ist, sehe ich bezüglich Deines Besuchs am Obirationssal mit dem Transportmittel SD1 Land.
Gruß,
Obi
- Re: Angeblich nichts sagende Schlüsselzahlen Wehner, Karl 30.07.2026 14:45 (10)
- ein Details fehlt aber Johannes D 30.07.2026 15:50 (9)
- Vermutetes Ziel des B(96) Obi 02.08.2026 09:14 (8)
- Da bringst du etwas durcheinander Johannes D 03.08.2026 03:42 (0)
- Da bringst du etwas durcheinander Johannes D 02.08.2026 23:34 (0)
- Da bringst du etwas durcheinander Johannes D 02.08.2026 22:42 (5)
- Wurde ab Januar 2013 geändert Obi 03.08.2026 05:58 (4)
- wieder falsch ;-) Johannes D 03.08.2026 07:43 (3)
- Von wegen falsch! Obi 03.08.2026 22:01 (2)
- und noch eine Erweiterung Johannes D 04.08.2026 13:49 (0)
- Obi bitte genau lesen! Johannes D 04.08.2026 09:54 (0)
- Danke für den auführlichen Beitrag Werner 30.07.2026 11:11 (0)