Vermutetes Ziel des B(96)
Geschrieben von Obi am 02. August 2026 09:14:28:
Als Antwort auf: ein Details fehlt aber geschrieben von Johannes D am 30. Juli 2026 15:50:03:
Servus Johannes,
in einigen Schulungen werden Ausbildungskräfte so getrimmt, dass sie nach der Devise: "Geh vom daU - dem dem dümmsten anzunehmenden User - aus!" arbeiten.
Mit dem B(96) darf man den 750kg-Anhänger UND das Zugfahrzeug voll auf die erlaubten 4250kg beladen, mit B(blank) ist bei insgesamt 3500kg Schluss - darin bin ich mir mit Dir einig.
Warum man den Nutzern des ungebremsten 750kg-Anhängers am 3500kg-Zugfahrzeug zutraut, dass sie rechtzeitig an der 3500kg-Grenze aufhören, man ihnen aber mit dem 2000kg-Anhänger am 2250kg-Fahrzeig diese Fähigkeit abspricht, liegt an Gründen, über die ich nur grob spekulieren kann. Gesetze haben bekanntlich als Schlupflöcher nutzbare Lücken - die hin und wieder auch gestopft werden. Den teilbeladenen 750kg-Anhänger bewegt man gegebenfalls noch per Hand, wenn das Fahrkönnen nicht ausreicht. Das könnte der Grund sein, warum man den ungebremsten 750kg-Anhänger hinter dem 3,5t-Fahrzeug mit Klasse B(blank) mit dem Blick auf tendenziell leichte sperrige oder schmutzige Güter erlaubt.
Gruß,
Obi
- Da bringst du etwas durcheinander Johannes D 03.08.2026 03:42 (0)
- Da bringst du etwas durcheinander Johannes D 02.08.2026 23:34 (0)
- Da bringst du etwas durcheinander Johannes D 02.08.2026 22:42 (5)
- Wurde ab Januar 2013 geändert Obi 03.08.2026 05:58 (4)
- wieder falsch ;-) Johannes D 03.08.2026 07:43 (3)
- Von wegen falsch! Obi 03.08.2026 22:01 (2)
- und noch eine Erweiterung Johannes D 04.08.2026 13:49 (0)
- Obi bitte genau lesen! Johannes D 04.08.2026 09:54 (0)