Vermutetes Ziel des B(96)


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Geschrieben von Obi am 02. August 2026 09:14:28:

Als Antwort auf: ein Details fehlt aber geschrieben von Johannes D am 30. Juli 2026 15:50:03:

Servus Johannes,
in einigen Schulungen werden Ausbildungskräfte so getrimmt, dass sie nach der Devise: "Geh vom daU - dem dem dümmsten anzunehmenden User - aus!" arbeiten.
Mit dem B(96) darf man den 750kg-Anhänger UND das Zugfahrzeug voll auf die erlaubten 4250kg beladen, mit B(blank) ist bei insgesamt 3500kg Schluss - darin bin ich mir mit Dir einig.
Warum man den Nutzern des ungebremsten 750kg-Anhängers am 3500kg-Zugfahrzeug zutraut, dass sie rechtzeitig an der 3500kg-Grenze aufhören, man ihnen aber mit dem 2000kg-Anhänger am 2250kg-Fahrzeig diese Fähigkeit abspricht, liegt an Gründen, über die ich nur grob spekulieren kann. Gesetze haben bekanntlich als Schlupflöcher nutzbare Lücken - die hin und wieder auch gestopft werden. Den teilbeladenen 750kg-Anhänger bewegt man gegebenfalls noch per Hand, wenn das Fahrkönnen nicht ausreicht. Das könnte der Grund sein, warum man den ungebremsten 750kg-Anhänger hinter dem 3,5t-Fahrzeug mit Klasse B(blank) mit dem Blick auf tendenziell leichte sperrige oder schmutzige Güter erlaubt.


Gruß,
Obi

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