ein Details fehlt aber


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Geschrieben von Johannes D am 30. Juli 2026 15:50:03:

Als Antwort auf: Re: Angeblich nichts sagende Schlüsselzahlen geschrieben von Wehner, Karl am 30. Juli 2026 14:45:40:

Servus,

auch wenn man nur die Klasse B hat, einen Anhänger mit max 750 kg den darf man ohne Berücksichtigung des Zug-Gesamtgewichtes immer fahren.
Unser EQV zB hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg, da darf von der Fahrerlaubnis her bei B dann noch 750 kg hingehängt werden (ungebremst darf er aber nur 400 oder 500 kg).

cu

Johannes D.

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