wieder falsch ;-)
Geschrieben von Johannes D am 03. August 2026 07:43:30:
Als Antwort auf: Wurde ab Januar 2013 geändert geschrieben von Obi am 03. August 2026 05:58:18:
Servus Obi,
zur Klasse B, schau mal beim ADAC, ich gehe stark davon aus, dass die Angabe dort korrekt ist:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/pkw/
Der Stichtag den Du nennst bezieht sich auf das Führen von Dreirädrigen Fahrzeugen.
Ganz zu Beginn der Klasse B gab es noch weitere Einschärnkung beim Anhängerbetrieb die später wieder aufgegeben wurden.
Und zwar durfte die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen + die Zulässige Gesamtmasse des Zuges max 3500 kg.Was warf falsch bei Deinen Ausführungen:
Bei der alten Klasse 3 war die Gesamtzugmasse/Anhängermasse nie von der Fahrerlaubnis her begrenzt. Diese ergab ich implizit durch die Beschränkung auf drei Achsen des Zuges (Tandemachse mit weniger als xx cm zählt hier als seine).
Die äh ich glaube Straßenverkehrzulassungsordnung begrenzte das erlaubte Gewicht des Anhängers.Bei deinem Skizzierten "Jenny fährt den leeren Autotransporter" ist der Fall ja ein ganz anderer. Da war ja dein/eure Idee, dass nur das tatsächliche Gewicht berücksichtigt wird.
"Minisattelzug", ich glaube der Hauptvorteil der Mini-Sattelzüge war ist eher die Mautgeschichte als die Fahrerlaubnis.
cu
Johannes D.
- Von wegen falsch! Obi 03.08.2026 22:01 (2)
- und noch eine Erweiterung Johannes D 04.08.2026 13:49 (0)
- Obi bitte genau lesen! Johannes D 04.08.2026 09:54 (0)