Von wegen falsch!


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Geschrieben von Obi am 03. August 2026 22:01:33:

Als Antwort auf: wieder falsch ;-) geschrieben von Johannes D am 03. August 2026 07:43:30:

N'Abend Johannes,
was ist mit der durchgehenden Bremsanlage, mit der man macimal das 1,5-fache der Zugfahrzeugmasse bewegen darf?

Bei 7,5t×1,5 komme ich auf 11,25t. Jetzt darf ich mich de facto jährlich in eine Veranstaltung hineinsetzen, die sich "Fortbildung für Berufskraftfahrer", volkstümlich "Modul" nennt. Vom Inhaber der Fahrerakademie Augsbzrg, Christian Kanefzky, stammt die Aussage, dass beim 7,5t-LKW die Obergrenze bei insgesamt 18t und eben nicht bei 18,75t liegt und die Anhängelast ist mit 11t dann "zufällig" an der Grenze, wo der Anhänger gerade noch nicht zur Sicherheitsprüfung (SP) muss.

Von mir aus soll sich der ADAC mit der Fahrerakademie Augsburg fetzen, wer nun Recht hat.

Solange sich beim echten Führerschein, der Klase CE, nichts ändert, kann ich auf diese ständig anders hingedokterten Spielzeugklassen pfeifen. Und wer nun Recht hat, kann mir egal sein, ich habe meine Ruhe.

Vom eigentlichen Thema, wie Werner einen möglichst leichten, mit so viel Aussatattung wie nötig und so wenig Ausstattung wie möglich hinbekommt, sind wir sowieso schon Lichtjahre entfernt.

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