Abgase verbessern...


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Geschrieben von Stephan H am 22. September 2015 22:43:43:

Als Antwort auf: Machbar ist ... alles geschrieben von waldi am 21. September 2015 22:30:53:

Hallo,

Veränderungen, die das Abgasverhalten verbessern, führen nicht zum formalen Erlöschen der ABE:

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

(StvZO, §19).

Das deckt z.B. den Einbau eines ungeregelten Kats an einen Motor ohne Kat.
Welche Euronorm dann erfüllt wird, sei hingestellt. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß selbt ein ungeregelter Kat, geregelte Abgase reduziert im Verglich zu dem System mit ohne Kat.

Gruß
Stephan

> Doch musst Du. Auch das Abgasverhalten ist Teil der ABE. Und wenn dieses geändert wird, egal in welche Richtung, erlischt diese.

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