AntwortAIst das Fahren mit Pflanzenöl legal? Hier unsere Erkenntnisse und Ansichten dazu: Ansicht geschrieben von Joachim S: Nach unserem Wissen ein ganz klares Ja, keinesfalls ist es ausdrücklich verboten, im Gegenteil. Dazu z.B. diesen Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung: StVZO? § 19 - 24. Ergänzung Fortbestehen der BE, wenn Dieselfahrzeug mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben werden. Die BE eines Dieselfahrzeugs erlischt nicht, wenn es anstelle von Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben wird. Voraussetzung dabei ist jedoch, daß keine Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann (Austausch der Kraftstoffleitungen fällt nicht darunter). Die Verwendung von Biokraftstoffen anstelle eines handelsüblichen Dieselkraftstoffs verstößt auch nicht gegen § 47. In der Abgasrichtlinie wird zwar ein Referenzkraftstoff genannt, dieser gilt jedoch nur für Die Typprüfung des Fahrzeugs und nicht für den Fahrzeugbetrieb. Auch aus § 31 kann nicht hergeleitet werden, daß die Verwendung Biokraftstoff verboten ist. Andererseits kann nach bisherigen Erkenntnissen nicht davon ausgegangen werden, daß bei Biokraftstoffen generell die zulässigen Grenzwerte für Abgasemissionen eingehalten werden. Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kfz mit infrage gestellten Kraftstoffen zu untersagen bzw einen Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei der Typprüfung abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht. Um dem Grundsatz gemäß § 38 BImSchG? - vermeidbare Emissionen im Verkehr zu verhindern - gerecht zu werden und ggfs. Regelungslücken in der StVZO? (z.B. hinsichtlich des zu verwendenden Kraftstoffs während des Fahrzeugbetriebs) zu schließen, bedarf es der Definition von Bezugskraftstoffen auch bei Biokraftstoffen. Die Normungsarbeiten haben zwar begonnen, ein Ergebnis jedoch wird für RME vielleicht in zwei Jahren, für Rapsöl in absehbarer Zeit nicht vorliegen. (1993). Ursprünglich ausgegraben glaub ich von Golly, Dank dafür. Mittlerweile liegt eine Normierung für RME wohl vor, aber auch vor dieser Normierung durfte das Zeug selbstverständlich gefahren werden... Auch um Steuerhinterziehung handelt es sich nicht. Mineralölsteuer wird eben nur auf Mineralölprodukte fällig, eine Kraftstoffsteuer gibt es in Deutschland nicht. Offenbar gibt es Einschränkung wenn außerhalb des Fahrzeugtanks mit Mineralölprodukten gemischt wird, im Tank ist es eindeutig erlaubt.
Ist das Fahren mit Pflanzenöl legal? Hier unsere Erkenntnisse und Ansichten dazu: Ansicht geschrieben von Thorsten - Peaker: Ja gemäß des oberen Beitrages. Schwieriger ist es meiner Meinung nach, sich korrekt gemäß Mineralölsteuergesetz in der Praxis zu verhalten.
Kurze Fassung: IMHO ist nur das Tanken an der Pöltankstelle ohne Formalitäten machbar (hier steht die Pöltankstelle für die Formalitäten gerade). Aldi-Pöl kaufen und in Tank schütten muss nach strenger Auslegung IMHO dem Amt nachgemeldet werden. Wer einen richtigen Tank betreibt müsste ein Mineralöllager melden. Wer ein paar Lebensmittel lagert, wo nicht zu beweisen wäre, dass diese zwangsweise Treibstoff sind, müsste dem Amt Nachmeldung machen, wenn der spontane Beschluß gefasst wird n Liter Lebensmittel auf einmal als Kraftstoff einzufüllen. Lange Fassung mit Gesetz Das Schlechte zuerst: Seit 2004 ist Pöl per Gesetz ein Mineralöl. "§1 ... (2) Mineralöl im Sinne des Gesetzes sind: ... 13. andere als die in den Nummern 1 bis 12a genannten Waren, die zur Verwendung als Kraftstoff oder die, falls sie ganz oder teilweise aus Kohlenwasserstoffen bestehen, zur Verwendung als Heizstoff bestimmt sind." Pöl unter liegt der Mineralölsteuer "§1 ... (3) Der Mineralölsteuer unterliegen ... 6. Mineralöle nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 13 sowie andere, in den Nummern 1 bis 5a nicht genannte Mineralöle, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind. " Das Gute: Pöl ist bis Ende 2009 mineralölsteuerbefreit "§2a Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe (1) Mineralöle sind bis zum 31. Dezember 2009 in dem Umfang steuerbegünstigt, in dem sie nachweislich Biokraft- oder Bioheizstoffe enthalten. Die Steuerbegünstigung wird auf Antrag als Erlass oder Erstattung gewährt. (2) Biokraft- oder Bioheizstoffe sind Energieerzeugnisse ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 (BGBl. I S. 1234) ... " In der Biomasseverordnung gibt es unter §2 "Anerkannte Biomasse" "(1) Biomasse im Sinn diesr Verordnung sind Energieträger aus Phyto- und Zoomasse.... (2) Biomasse im Sinne des Absatz 1 sind insbesondere: 1. ... 2. aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellte Energieträger, deren sämtliche Bestandteile und Zwischenprodukte aus Biomasse im Sinne des Absatzes 1 erzeugt wurden, ..." (3. und 4. eventuell für Altpöler ) Das gute, wenn an einer offiziellen Pöl-Tanke getankt wird, ist der Tankenbesitzer für alles formelle Gedöns nach "§6 Mineralölherstellungsbetriebe, Erlaubnis", "§7 - Meneralöllager, Erlaubnis" und "§9 - Entstehung der Steuer, Steuerschuldner" verantwortlich. Das Schlechte: Wer ein ausgewiesenes Lebensmittel vertankt muss eventuell nach "§9 - Entstehung der Steuer ... (4) Ist für Mineralöle nach §1 Abs. 3 oder Waren nach §1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 eine Steuer nicht auf Grund einer sonstigen Bestimmung des Gesetzes entstanden, so entsteht sie dadurch, dass die Mineralöle oder die Waren zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff entnommen, abgegeben oder als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden. Steuerschuldner ist derjenige, der die Mineralöle oder die Waren entnimmt, abgibt oder verwendet. ... " Lagerung Pöl (sichtbar als Kraftstoff) "§7 - Mineralölerlaubnis, Erlaubnis ... (2) Wer Mineralöl unter Steueraussetzung lagern will, bedarf der Erlaubnis..." Jetzt könnte man sich überlegen, wenn man es offiziell machen will, ob man a.) versucht eine Ausnahmegenehmigung für privaten Verbrauch bekommt (vielleicht in Hinblick "bis Ende 2003 war es abgesegnet...Das neue Gesetz sollte doch die Verwendung von Biokraftstoffen fördern") b.) versucht gemeinsam ein jeweils lokales gemeinsames Mineralöllager offiziell zu erfechten c.) gemeinsam ne primitive Öltanke zu eröffnen, und gemeinsam durch alles Verwaltungsgedöns durch Bezüglich Pöl ausm Lebensmittelmarkt lässt sich eventuell die Bürokratie mit den eigenen Waffen schlagen, wenn jetzt jeder alle 10L bis zum 15. des Folgemonats immer offiziell anmeldet und die Besteuerung 0,0 Cent vorrechnet. Würden dies mehrer hundert oder tausende Pöler so machen, gebe es eventuell die Chance für eine angepasste Durchführungsverordnung. Vielleicht auch überlegen offizielle diesen Weg ebnen lassen, Pölfahrender-ÖDP-Politiker aus Stuttgart, Umweltminister die Pöl-Gewerbe Einweihungs- und Bestandsfeiern besucht haben, Professor der FH Weihenstephan bezüglich Pöl (wie hiess der nochmal ?) => Faszit: Fahren mit Pöl ist legal, wenn es irgendwie als Kraftstoff die 0%-Versteuerungsschleife hinter sich gelassen hat :-(((( Gruss, Thorsten - Peaker und natüllich alles erst mal nur meine Meinung. so be warned..
Zur Zeit (Mai 2006) ist ein Gesetzesvorlage im Bundestag, die eine Besteuerung des Pöls vorsieht. Ob und wie diese beschlosse wird, ist unklar, ebenso, wie die praktische Anwendung des Gesetzes aussehen wird... Dazu am besten die aktuellen Informationen und Diskussionen im Forum verfolgen!
Letzte Änderung: 15.5.2006 17:55:13 - Autor: blue - Letzter Autor: ronny |
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