Re: Volksverätzuuuuung!!!!


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Geschrieben von Hanomedes am 19. Februar 2018 15:08:44:

Als Antwort auf: Re: Volksverätzuuuuung!!!! geschrieben von Gullideggl am 19. Februar 2018 14:18:01:

Die Welt erwartet von Amerika dass es sich als mähtigestes Land der Welt engariert und überal gegen die Bösen antritt, da bleibt es nicht ausdass man an einer Vielzahl von Kriegenbeteiligt ist. Die Sowjetuniuon dürte da aber kaum weniger intensiv an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein, das hat folglich auch nichts mit Kapitalismus zu tun.

Du schriebst:
"In Saudi-Arabien herrscht ein Islam, der sich nach der Scharia richtet."

Das ist überflüssig zu erwähnen, der Islam und die Scharia sind untrennbar miteinander verbunden. Sieh Dir die Kairoer Erklärung der Menschenrechte an,aud ie sich die islamischen Länder geeinigt haben, lies es einfach mal und Du wirst sehen dass dies überall in der moslemischen Welt gilt. Es gibt keinen Islam ohne Scharia!

aus Wiki, da DU Dir eh nicht die Mühe machst meine Quellen zu lesen:

"Vergleich mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari’a stehen. [6] Artikel 24 legt fest: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari'a nachgeordnet.“ [7] Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“. [8] Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari'a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. [9] Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ [10] und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle [11] zugeschrieben wird.

Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Schari’a ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischen Recht nicht widersprechen. [12] Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Schari'a wahrgenommen werden. [13]

Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte, weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt. [14] Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts, was „Rasse“, „Hautfarbe“ oder „Nationalität“ betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.

Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen. "


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