Gibt es im LKW-Bereich heute noch


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Geschrieben von Obi am 13. Februar 2018 13:08:44:

Als Antwort auf: Gummiflitsche aus neuer Reifenlauffläche geschrieben von Werner am 13. Februar 2018 10:29:23:

Moin Werner,
mein Dienstwagen, den ich gerne als "LT 180 aus Södertälje" bezeichne, hat auch mal Reifen mit dem Hinweis "Regroovable" auf der Reifenflanke gehabt.
Die darf man also bis zur gesetzlich erlaubten oder vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe abfahren, dann einmal mit einem elektrisch beheizten Nachschneidegerät nochmals mit neuen Profilrillen, die der Vorschrift des Reifenherstellers zu entnehmen sind, versehen und weiter geht die Reise bis die Mindestprofiltiefe ein zweites Mal erreicht ist.

Anschließend geht der Reifen, so er denn eine unbeschädigte Karkasse hat, zum Runderneuerer, der aber gewöhnlich deutlich dünnere neue Laufflächen drauf macht, die aber dann eben nur noch nach dem Ablaufschema Abfahren-neu bekleben-abfahren-neu bekleben usw. usf. nutzbar sind.

Beim Nachschneiden besteht die Kunst darin, das beheizte Messer genügend heiß zu bekommen, um durch den Gummi zu kommen, aber eben genügend kalt zu lassen, damit es nicht durchbrennt.

Für den PKW-Bereich ist das Nachschneiden von vorn herein verboten.

gRuß,
Obi

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