Das wär mal wieder typisch...


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Geschrieben von Uli S. am 01. Dezember 2017 23:34:07:

Als Antwort auf: Gab es da nicht mal eine Gerichtsverhandlung... geschrieben von Horst E am 30. November 2017 16:25:17:

Hallo Horst,

>...weil VW was eingebaut hatte über das Zubehörkupplungen erkannt wurden und dann nicht richtig funktionierten?

einerseits gilt die Produktbeobachtungspflicht (vgl. Honda-Urteil https://de.wikipedia.org/wiki/Hondafall), andererseits werden Hersteller verknackt, wenn die ne aktive Verweigerungssoftware für Fremdteile einbauen...
Wie beim Abgas, alles kein Problem, solange man sich an die bestehenden Gesetze hält, die von vorhergehenden Lobbyisten installiert wurden...

Gru Uli

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