Re: gemeinsamer Nenner.


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Geschrieben von radixdelta am 04. Oktober 2017 09:41:13:

Als Antwort auf: Re: gemeinsamer Nenner. geschrieben von Hanomedes am 04. Oktober 2017 08:44:27:

Auch da steht 12 Jahre. Wenn ich abmelde fahre ich nicht mehr, in der Regel. Wenn die erst noch 4 Jahre auf dem Schrottplatz gelagert werden ist das für die Nutzung unerheblich.

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