Re: Sag' ich doch..


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Geschrieben von Uwe FDS am 29. September 2017 10:56:15:

Als Antwort auf: Re: Sag' ich doch.. geschrieben von SebSwiss am 28. September 2017 18:58:34:

Hi Sebastian,

hat aber nichts damit zu tun, ob schon mal in D zugelassen oder nicht. Auch wenn schon mal in D zugelassen war wäre es nicht legal. Also selbst wenn du ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung von Deutschland nach England fährst, dann abmeldest, wäre ein deutsches Kurzzeitkennzeichen und auch einer rotes 06er Kennzeichen nicht legal um das Fahrzeug wieder nach Deutschland zurück zu bringen. Auch ein reguläres Anmelden in Deutschland und dann mit den Kennzeichen nach England, Kennzeichen dran schrauben und los fahren, wäre zwar von der Abwicklung in dem von mir beschriebenen Fall problemlos umsetzbar, aber auch nicht legal.

Wenn das Fahrzeug in England steht, kann die Inbetriebsetzung nur nach englischen Regeln und mit einem Verfahren der dortigen Behörden legal erfolgen.

In der Praxis heißt das, 06er Kennzeichen wäre zwar eine praktische Lösung, bei einer Kontrolle in England würde ich aber immer sagen, ich komme aus Deutschland und bringe den Hänger gerade nach England. Wenn man dort sagt, man würde den Hänger mit dem 06er Kennzeichen von England nach Deutschland bringen, könnte man dann ein großes Problem bekommen.

Viele Grüße

Uwe

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