Bilaterale Abkommen machen sowas möglich...


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Geschrieben von Peter vdl am 30. Juli 2017 12:43:45:

Als Antwort auf: Re:Frage:geht das mit Autos auch? geschrieben von r.lang am 30. Juli 2017 10:55:45:

Moin Rainer,

Selbst noch nicht ausprobiert, aber in der neuesten Oldtimermarkt steht ne Kolumne, wo jemand genau diese Frage mit nem Brasilien-T2 vor dem Hintergrund eines Artikels über Pur-Sang eine Ausgabe zuvor stellt. Im letzten Absatz heißt es da sinngemäß, daß man den deutschen Behörden dank der bilateralen Abkommen die Hände binden kann und die damit Fahrzeuge, die im (europäischen) Ausland schon einmal zugelassen worden sind hierzulande auch zulassen müssen. Daß die sich natürlich sträuben werden wo sie nur können ist klar, genauso, daß der Tüv es denen gleich tut. Ist aber immernoch legaler als die andere Möglichkeit gerade in richtung Pur-Sang geschielt, nämlich ne alte, ungenutzte Fahrgestellnummer zu missbrauchen.

Rußige Grüße
Peter

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