Re: Durcheinanderwerfen.
Geschrieben von Uwe FDS am 24. Juli 2017 19:35:22:
Als Antwort auf: Re: Durcheinanderwerfen. geschrieben von Golf-Pöler am 24. Juli 2017 13:20:53:
Hi Björn,
einfach mal Güterkraftverkehrsgesetz lesen. Und mal speziell die Definition von Werkverkehr. Der Zementsack für den Nachbarn ist nicht gewerblich. Aber es ist auch kein Werkverkehr und dürfte damit unter die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetztes fallen.
Viele Grüße
Uwe
- Re: Durcheinanderwerfen. Golf-Pöler 24.07.2017 23:20 (0)