Durcheinanderwerfen.
Geschrieben von waldi am 22. Juli 2017 23:10:06:
Als Antwort auf: Re: Nein, ganz so wahr ist das nicht. geschrieben von Uwe FDS am 21. Juli 2017 15:59:00:
Hi Uwe,
das habe ich ja auch nicht gesagt.
Ich habe lediglich erwähnt, dass Du man mit dem Führerschein nicht mehr alles machen kann, was früher möglich war.
Im Endeffekt ist es ja auch egal, denn es kommen beide Regelungen zur Anwendung.
Und um es noch ein weiteres Gesetzbuch zu bemühen.
Mit dem alten 2er, bzw. mit dem C, CE und was weiß ich noch, darfst Du privat fahren, bis Du vom Bock fällst.
Fährst Du gewerblich musst Du Lenk-und Arbeitszeiten beachten.
Arbeitszeiten musst Du mit dem 7,5-Tonner allerdings auch beachten, aber da ist es AFAIK noch nicht ganz so heftig, da die nicht unbedingt ein EG-Kontrollgerät drin haben, das 'ne Fahrerkarte verlangt.
Hier kommt nämlich das Arbeitnehmerschutzgesetz zum Tragen.
Und wenn Dich die BAG rausgreift, ist es völlig wurscht, wo es steht. Fakt ist, dass alle Verordnungen zur Anwendung kommen, und die wissen das sehr genau wo sie Dir eine Packung verpassen können.Viele Grüße
Waldi, der eigentlich ganz froh ist, das gewerblich Thema abgehakt zu haben.
- Re: Durcheinanderwerfen. Uwe FDS 23.07.2017 11:49 (4)
- Re: Durcheinanderwerfen. Golf-Pöler 24.07.2017 13:20 (2)
- Re: Durcheinanderwerfen. Uwe FDS 24.07.2017 19:35 (1)
- Re: Durcheinanderwerfen. Golf-Pöler 24.07.2017 23:20 (0)
- Re: Durcheinanderwerfen. Euer armer Willi 23.07.2017 13:59 (0)
- Scheiße, Scheiße, nochmals Scheiße Waldi: Euer armer Willi 23.07.2017 00:15 (1)
- Sag' ich doch. waldi 23.07.2017 08:45 (0)