Re: Alles Bloedsinn - stimmt, aber andersherum


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Geschrieben von elmar_b am 16. Juli 2017 03:35:23:

Als Antwort auf: Alles Bloedsinn - stimmt, aber andersherum geschrieben von Werner am 14. Juli 2017 23:37:14:

Hi,

die Messabstandstoleranz ist pro Bundesland geregelt. In NRW dürfen sie unmittelbar nach dem Schild oder vor der Aufhebung messen. In Brandenburg durfte ich zahlen, weil ich just von der Autobahn kommend 10m hinter dem 30er Schild noch 42 km/h drauf hatte.
Fallen gibt es genau so gut wie berechtigte Messungen.

Jetzt einen einzelnen Fall aufzudröseln, erfordert sicherlich mehr Aufwand als das erhobene Verwarnungsgeld. Damit und mit dem Rechtsanwaltshonorar muss man in Vorkasse treten. Ob es einem das wert ist, muss man wohl selbst entscheiden.

Viel Glück
E.

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