Re: Und dann war da noch:
Geschrieben von landcruiser am 12. Juli 2017 07:47:48:
Als Antwort auf: Und dann war da noch: geschrieben von justus am 12. Juli 2017 06:02:50:
Ich verstehe den ganze Aufwand nicht so recht.
Die betroffenen Fahrzeuge haben m.E. allesamt keine BE mehr, da diese nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 bereits erloschen ist:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis...
(2) Die Betriebserlaubnis ... Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
...
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Dazu Straftatbestand "Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz" erfüllt da ohne BE und damit ohne Haftpflichtversicherung betriebenDarüber möchte man aber wohl nicht so gern sprechen?
Könnte teuer werden?
- Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters waldi 12.07.2017 09:18 (3)
- Re: Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters Hanomedes 12.07.2017 10:14 (2)
- der Waldi hat doch nen modernen Benz mit Direkteinspritzung ;-) (ohne Text) Johannes D 12.07.2017 10:32 (1)
- - den hat unser Waldi aber so schlecht eingestellt, dass die Hauptverbrennung Euer armer Willi 12.07.2017 12:05 (0)
- Re: Und dann war da noch: Joachim S 12.07.2017 09:14 (9)
- Re: Und dann war da noch: landcruiser 12.07.2017 20:01 (7)
- Re: Und dann war da noch: Joachim S 12.07.2017 20:23 (6)
- Re: Und dann war da noch: landcruiser 12.07.2017 20:59 (5)
- Re: Und dann war da noch: Helge 13.07.2017 07:29 (0)
- Ja. Änderung! Henzo 12.07.2017 23:35 (3)
- (Das mit dem Grammophon bin übrigens ich) .. fake news! (ohne Text) RoadRunner 13.07.2017 11:20 (0)
- Re: Ja. Änderung! Joachim S 13.07.2017 10:27 (0)
- huch, ein ganz früher Henzo. (ohne Text) EaW 13.07.2017 09:25 (0)
- "Bio ist Abfall!" Euer armer Willi 12.07.2017 11:57 (0)