Re: Voratsdatenzugriff jetzt auch bei Einbruch, was kommt als nächstes? Falschparken


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Geschrieben von r.lang am 11. Mai 2017 09:45:35:

Als Antwort auf: Re: Voratsdatenzugriff jetzt auch bei Einbruch, was kommt als nächstes? Falschparken geschrieben von Joachim S am 11. Mai 2017 09:03:04:

Hallo,
beim Rhanie kann ich das verstehen. Wer beim Rhanie einbricht begibt sich in Lebensgefahr.

Wenn die Lebensgefahr dann zugeschlagen hat, kommt wieder die blöde Diskussion warum man beim Rhanie besser nicht einbricht.

Ausserdem ist der Rhanie nachher der, der die Spuren beseitigen muss. Seine Lebensgefahr fährt prinzipiell Automatic.

Das mit der Voratsdatenspeicherung ist ne absolut undurchsichtige Angelegenheit, bei der unzutreffende Tatbestände nur per Gerichtsverfahren ausgeräumt werden können. Das ist für den Betroffenen teuer, denn wenn erst mal durch abgebrochene Fahndungsmassnahmen Schäden an der beruflichen Exsistenz verursacht wurden, bleibt nur eine zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen die ermittelnden Beamten und ein strafrechtliches Verfahren gegen den Selben. Um da durch zu kommen braucht man Anwälte die nicht zum Pflichtverteidigertarif arbeiten.

als kleiner Freiberufler oder Arbeitnehmer ist das gewünschte Ergebnis unerreichbar. Denn auf der Gegenseite werden alle Meineide dieser Welt geschworen das keine Fehler gemacht wurden und das alle gemäss der Vorschriften gearbeitet haben.

Im obigen Fall muss man dann auf erfahrene P-beamte hoffen, sonst hat die Lebensgefahr auch noch ein Verfahren des versuchten Mordes bzw. Totschlags an der Backe. Sollte sie ein Nudelholz als Werkzeug genutzt haben, kommt da noch mehr .....

Im wilden Westen hat man Pferdediebe gehängt.

Hier wäre statt Vorratsdatenspeicherung ein öffentlicher Pranger für die erwischten wirksamer als ne Freiheitsstrafe in der Kriminellen-Universität.

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