Voratsdatenzugriff jetzt auch bei Einbruch, was kommt als nächstes? Falschparken


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Geschrieben von Rhanie am 11. Mai 2017 08:34:32:

Hallo!

Wenig beachtet und wohl "versehentlich" nicht Pupliziert, haben die jetzt Zugriff auf die Voratsdaten bei !Verdacht! (danach würds ja auch keinen Sinn machen.) auf Einbruch.......
1984?
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_244_Wohnungseinbruchsdiebstahl.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Seite 2, Absatz 2:
"Um die Ermittlungsbehörden zu stärken, wird der Katalog des § 100g Absatz 2 der Strafprozessordnung
(StPO) erweitert, so dass ihnen auch auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten
zur Verfügung stehen."

Ich freu mich so!!!
(man könnte sich auch fragen, warum die Einbrüche in den letzten 2 Jahren zugenommen haben, aber dann geht wieder die Diskussion mit den auf links gedrehten Weichspülern los...)

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