Re: § 212 StGB


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Geschrieben von Uli S. am 23. März 2017 16:32:59:

Als Antwort auf: Re: § 212 StGB geschrieben von Uwe FDS am 23. März 2017 12:55:55:

Hi Uwe,

>es wurde anfangs nicht, erst nach Protesten hat man das geändert. Mag Zufall sein, oder mag auch miteinander in Zusammenhang stehen.

schon klar. Aber Dominik hat geschrieben: "In dem Fall mit dem deutschen Opfer auf den Schienen wird[(!)] auch nicht wegen versuchten Totschlags ermittelt", obwohl er ein Stück weiter oben das Gegenteil verlinkt hat.

Darauf hab ich mich bezogen.

Gruß Uli

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