Re: ob was rauskommt ?
Geschrieben von Uli S. am 23. März 2017 09:57:21:
Als Antwort auf: Re: ob was rauskommt ? geschrieben von Hanomedes am 23. März 2017 09:32:45:
Hallo Dominik,
>Die Täter in Deinem Beispiel waren alkoholisiert, wenn es sich bei den Tätern um Pakistaner gehandelt hätte, wäre dies eine erhebliche Strafminderung gewesen (Umgang mit Alkohol nicht gewöhnt, sowieso alles viel zu haram hier...).
im Artikel steht auch: "...die zur Tatzeit erheblich alkoholisierten und vermindert schuldfähigen Angeklagten..."
scheint also auch bei Inländern berücksichtigt zu werden.
Gruß Uli
- Re: ob was rauskommt ? Hanomedes 23.03.2017 10:04 (5)
- § 212 StGB Uli S. 23.03.2017 10:08 (4)
- Re: § 212 StGB Hanomedes 23.03.2017 10:38 (3)
- Re: § 212 StGB Uli S. 23.03.2017 12:36 (2)
- Re: § 212 StGB Uwe FDS 23.03.2017 12:55 (1)
- Re: § 212 StGB Uli S. 23.03.2017 16:32 (0)