eingetragene AHK ist bei den eigenbauten völlig unkritisch


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Geschrieben von monopoel-stefan am 17. Dezember 2016 10:34:44:

Als Antwort auf: Re: nö wenn man den 850iger an der B-säule flanscht dürfte die Stützlast passen geschrieben von Fredy am 17. Dezember 2016 06:50:25:

moin fredy,

die AHK wird eingetragen, mit stützlast xxkg - und anhängelast 0 kg (wie z.B. bei e-autos)

eine verkettung von Aanhängern ist bei PKW nicht zulässig.

einen fahrradträger kannst du dann dennoch nutzen, ausserdem sieht es lustig aus.

am 30.12. habe ich termin mit der GTÜ zur vorbesprechnung deren wünsche für die einzelabnahme.

gruss,
setfan

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