Fuer die Bauvorschriften gilt grundsaetzlich der Tag der Erstzulassung


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Geschrieben von huebi am 27. Oktober 2016 00:27:06:

Als Antwort auf: Umrüstung vor 2000 geschrieben von Obi am 26. Oktober 2016 23:37:44:

Moin Obi

Und Obacht: Fuer Fahrzeuge mit einem Baujahr vor 1945 gilt auch heute noch immer die Reichstrassenverkehrszulassungsordnung von 1939.
Natuerlich ist sie heute auch ohne Reichsadler mit Hakenkreuz gueltig.

Gerade bei Reichsbuergern kann dies zu nicht unerheblichen Stoerungen ihrer Weltwahrnehmung fuehren.
Normale Leute nehmen fuer sowas einfach nur LSD.

Wenn Du deine Karbidfackeln also durch Xeons ersetzt, brauchst Du auch dann keine Leuchtweitenregulierung.
Ein TUEV-Pruefer, der noch gotische Fonts entziffern kann, erleichtert dann die Abnahme erheblich.


Viele Gruesse,
huebi

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