Re: Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht erlaubt?
Geschrieben von ef am 23. Oktober 2016 22:27:26:
Als Antwort auf: Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht erlaubt? geschrieben von Obi am 22. Oktober 2016 18:21:57:
Hi Obi,
hilft Dir das vllt weiter?
http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?p_l_id=54060&uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100Da steht zB ab Seite 28:
Kfz mit Scheinwerfern für (Fern- und) Abblendlicht, die mit Gasentladungslicht-
quellen ausgestattet sind, müssen mit
- einer automatischen Leuchtweitenregelung (i. S. von StVZO § 50 (8)),
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einer Schaltung versehen sein, die das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.Die o.g. Anforderungen gelten auch bei nachträglichen Umrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die nach dem 1. April 2000 umgerüstet werden.
-> bedeutet imn der Umkehr, daß Umrüstungen vor 2000 das nicht brauchen.
Gruß
Stefan (ehemaliger Pöler, aber trotzdem noch mitleser)
- Umrüstung vor 2000 Obi 26.10.2016 23:37 (1)
- Fuer die Bauvorschriften gilt grundsaetzlich der Tag der Erstzulassung huebi 27.10.2016 00:27 (0)