Re: Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht erlaubt?


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von ef am 23. Oktober 2016 22:27:26:

Als Antwort auf: Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht erlaubt? geschrieben von Obi am 22. Oktober 2016 18:21:57:

Hi Obi,

hilft Dir das vllt weiter?
http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?p_l_id=54060&uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100

Da steht zB ab Seite 28:
Kfz mit Scheinwerfern für (Fern- und) Abblendlicht, die mit Gasentladungslicht-
quellen ausgestattet sind, müssen mit
- einer automatischen Leuchtweitenregelung (i. S. von StVZO § 50 (8)),
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einer Schaltung versehen sein, die das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Die o.g. Anforderungen gelten auch bei nachträglichen Umrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die nach dem 1. April 2000 umgerüstet werden.

-> bedeutet imn der Umkehr, daß Umrüstungen vor 2000 das nicht brauchen.

Gruß
Stefan (ehemaliger Pöler, aber trotzdem noch mitleser)

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]