'wie kommst du dazu,'


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Geschrieben von Henzo am 06. Oktober 2016 18:49:50:

Als Antwort auf: Re: 1000 ltr. Kettensägenöl zu veräußern in 67240 geschrieben von lelles am 06. Oktober 2016 17:53:47:

moin,

wenn das Öl die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht
mehr erfüllt weil z.B. es bis zu dem Punkt, an dem dieser Zustand
eingetreten ist, als Lebensmittel gebraucht wurde, ist die
Möglichkeit, es legal als Lebensmittel anzubieten, nicht mehr
gegeben. Damit entfällt bei gewerblichem Verkauf auch die
Begünstigung bei der Mehrwertsteuer.

Ob es beim privaten Anbieten von Kettensägenöl einzuhaltende
Vorschriften gibt, weiß ich nicht. Vermutlich gibt es für den
gewerblichen Fall dazu mehrere EU - Normen. Im Zweifelsfalle
würde ich das Öl als gastronomisch vorgebrauchtes gefiltertes
Pflanzenöl anbieten.
Was der Käufer damit macht, ist ja allein dessen Entscheidung
und Verantwortung überlassen.

ciao, HENZO.

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