Re: Off Topic: @ Jo (u.A:): Mechanischer TDI- wie zulassen?


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Geschrieben von r.lang am 17. September 2016 14:13:35:

Als Antwort auf: Off Topic: @ Jo (u.A:): Mechanischer TDI- wie zulassen? geschrieben von Stephan H am 16. September 2016 10:52:15:

Hallo Stephan,
ich habe die erforderlichen Schritte bei der es bei der DEKRA durchgezogen.

Das neu getüvte Fahrzeug musste vom H-Kennzeichenwürdigkeitsgutachter nochmal die die periodische Prüfprocedure absolvieren. Ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Dabei stellte der Prüfer fest, das für Motore dieser Baureihe erst ab einem Termin der ca. 3 Monate jünger war als das Herstelldatum des Fahrzeuges die Abgasuntersuchung anzuwenden sei. Daher wird bei allen zukünftigen Prüfungen von der Abgasuntersuchung Abstand genommen, das spart auch den Kostenaufwand dafür.

Es stellt sich halt die Frage, ob ein frisches Abgasgutachten bei dieser Pflichtprüfung zum H-Gutachten ebenfalls wiederholt werden müsste. Gefühlsmässig würde ich sagen eher nicht. Die Prüfer der DEKRA habe ich jedenfalls als wesentlich Kundenfreundlicher erlebt wie bei den anderen Prüfdienstleistern.

Die Prüfaufgaben werden genauso gründlich nach vorgegebenen Prüfplänen abgearbeitet, da ist Begünstigung auszuschliessen.

Weil im Ersatzbrief zum Fahrzeug keine Reifengrösse eingetragen war, musste ein KFZ-Sachvertändiger des TÜV Hessen mir ein Gutachten für die erlaubten Reifengrössen verkaufen, denn das durfte der Prüfer bei der DEKRA leider nicht selbst erstellen.

Der KFZ-sachverständige vom TÜV, dem ich das Fahrzeug mit einem inzwischen abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen vorführte, wollte besonders geschäftstüchtig sein und versuchte mir einen weiteren Ablassbrief in Form einer Kurzzeitbewegungsbescheinigung, die allerdings nur auf dem Prüfhof gültig sei, zum Sonderpreis von 15 Euro zu verkaufen. Da ich Ihn höflich auf seine unglaubwürdige Geschäftstüchtigkeit aufmerksam machte, zog er mit grosszügiger Geste das Angebot zurück, mit dem Hinweis das er da einen Ermessenspielraum hätte.

Dann hat der Prüfer das formelle Gutachten für die Zulassungsstelle gefertigt, ich meine Euronen über die Tkeke in die Taschenkasse des Prüfers geschoben.

Mit den Gutachten konnte ich dann bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen. Dort wurde jedoch eine falsche Schüsselnummer in den KFZ-schein eingetragen. Daher war laut KFZ-schein mein Fahrzeug ein LKW mit 3 Achsen.
Ist mir nicht weiter aufgefallen, bei KFZ-kontrollen wurde das auch nicht weiter bemängelt. Doch beim nächsten Prüftermin bei der DEKRA bemerkte es der Prüfer und wies mich darauf hin. Er war dann so freundlich und suchte die richtige Schlüsselnummer heraus und meinte ich möge das bei der Zulassungstelle korregieren lassen.

Bei der Zulassungstelle bekam ich dann problemlos einen korregierten Kfz-schein erstellt. Nun ist der LKW im KFZ-schein zutreffend definiert.

Vielleicht mal bei der DEKRA nachfragen, vielleicht reicht auch das frische Abgasgutachten aus das der Motor im Fahrzeug akzeptiert wird.

Rechtlich ist der Toleranzbereich für derartige Ausstattung des Fahrzeuges klar definiert. Könnte alledings sein ,das der von der üblichen Ausstattung abweichende Motor schon im Brief nachgetragen sein müsste.

Denn nach den heutigen Zulassungskriterien bedeutet eine Änderung des Antriebsmotors, das sich das Abgasverhalten des Motors geändert hat, daher müsste ein Abgasgutachten den Bauzustand bescheinigen. Das kann allerdings auch vom Hersteller des Fahrzeuges bescheinigt werden so er diese Typprüfprocedere durchgeführt hatte.

Es gibt eine Lücke, mit der diese Fahrzeugausstattung zulässig wäre. Wenn es zum Zeitpukt der Umrüstung eine selbstfahrende Arbeitsmaschine gewesen wäre.

siehe Hübi-aktion Golf der als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen wurde.

Die Umbauaktion des MB508 in Dresden. Soviel ich da mitbekommen habe wurde das Fahrzeug im Status als Selbstfahrende Arbeitsmaschine von Direkteinspritzer auf Vorkammerdiesel umgebaut. Bei der anschliessenden Neuzulassung wurde der mit den Prüfern abgestimmte Umbau im H-Gutachten toleriert und bestätigt.

Die Zulassungstelle agiert dann nach den vorliegenden Gutachten.

Ob das alles so wie hier geschildert ablief können die Betroffenen selbst besser berichten.

Freundliche Grüsse

rainer

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