Re: Realität


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Geschrieben von Manuel [ER] am 26. Januar 2024 17:58:16:

Als Antwort auf: Re: Realität geschrieben von Johannes D am 26. Januar 2024 13:26:32:

Hallo Johannes,

mir fällt auf das du in vielen Punkten wo ich von Gesamtszenarien spreche du mit Einzelfällen wiederlegt siehst, da hab ich ehrlich gesagt kein Bock auf jeden einzelnen Fall einzugehen. Beim Mitteln oder Median Betrachtung gibt es immer Ausreißer. Daher ist so eine Argumentation in den Fällen unzulässig.

Ich habe Einzelfälle genannt zwecks der Nitratgeschichte, aber der Unterschied ist das es einige sind und aus direkten Beobachtungen, von verschiedenen Leuten mit unterschiedlichen Interessen, sprich vermutlich unabhängig von einander. Das bewerte ich als Indiz. Und ich sage auch nicht das alles falsch ist (siehe oben), sondern das ich skeptisch bin anhand der Häufung der Fälle wo die Messmethode mindestens bedenklich ist. Als Maßnahme um weiter zu kommen halte ich es für sinnvoll mehr Austausch zu begünstigen, vor allem mit denen die es betrifft. Die einfache billige Lösung zu behaupten egal wie wir messen, bedarfsgerecht zu Düngen wird verboten, hat Konsequenzen die man nicht einfach weglächeln kann. Du schreibst ja selber das man einige Zusammenhänge nicht kennt. Entsprechend muss man die Daten dann auch bewerten. Das ist dann das Gegenteil von einem Goldstandard, sondern eher "nichts genaues weiß man nicht". Das ist wichtig, und schwerer Grund warum Zeit und Geld verschwendet wird. Habe genau mit der Problematik sehr viel zu tun und kann dazu sagen das instinktiv überwiegend unwichtigen Dinge viel zu viel Bedeutung gegeben wird, umgekehrt ist es sehr selten der Fall. Perfekte Voraussetzung Geld zu verbrennen, weil sich keiner traut zuzugeben das die Informationen wenig aussagen. Wenn die Beweislage einwandfrei ist ist die Situation eine andere.

Wegen der Stilllegung:

Von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 befreite Betriebe
Von den Regelungen zu GLÖZ 7 und GLÖZ 8 sind Betriebe befreit, die eine Ackerfläche unter 10 ha oder einen bestimmten Mindestanteil an (Dauer-)Grünland bzw. Grünfutterpflanzen an der Gesamtfläche aufweisen.

GLÖZ 8 "nicht produktive Ackerflächen"
Die Regelung schreibt vor, dass ein Mindestanteil von 4% der Ackerfläche eines Betriebes durch Ackerbrachen oder Landschaftselemente zu erbringen ist.

Das heißt du kannst dir aussuchen, 4%, "einen bestimmten Mindestanteil an (Dauer-)Grünland bzw. Grünfutterpflanzen an der Gesamtfläche aufweisen". Oder ein Kostennachteil gegenüber deines Nachbarn in kauf nehmen. Jetzt erkläre mir mal wen es nicht betrifft? Viel Auswahl ist da nicht. Kann ja sein das manche Betriebe trotz allem noch laufen, aber das ist doch kein Grund das gut zu heißen.

Du hast gefragt welche Auflagen auf stillgelegten Flächen. Erstens bei jedem Besitz hat man Auflagen, und es wird in GLÖZ 7/8 ausdrücklich gesagt: Landschaftselemente, Grünfutter, alles Dinge die nicht von selbst was werden. Sei es nur der Graben am Wegesrand der gepflegt werden muss. Zumindest sehe ich das Landwirte hier im Ort das so machen und ich denke nicht das es aus Langeweile ist (ein Indiz, kein Beweis). Und genau darüber beschweren sich ja viele Landwirte, das unter Strich sie immer weniger selbst entscheiden können, sei es durch direkten oder indirekten Zwang (noch ein Indiz).

Vielleicht sollte man sich besser mal persönlich austauschen. Ich denke dann sind die Missverständnisse weniger.

Liebe Grüße,
Manuel

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