Re: ..wer fragt, bekommt leider wohl Antwort..


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Geschrieben von Schorsch am 31. Juli 2023 16:49:24:

Als Antwort auf: ..wer fragt, bekommt leider wohl Antwort.. geschrieben von ray am 31. Juli 2023 12:42:42:

Servus,
Sogar das Fahren des Einachser vom Sitzwagen aus, ist ohne Zulassung und Führerschein nicht erlaubt....wsl. erst Recht nicht, da das Ding ja mit 15 kmh "eingetragen" ist.
Vor Jahren kaufte ich von einem Weinbauern aus Nierstein Rhein schöne 24/10 Räder....Mit denen anstatt den 18/8" Räder läuft er dann auch die 20 kmh, dessen Schild ja auch hinten am Anhänger montiert ist.
Ja, gehend an Holmen geführt dürfte ohne Zulassung HU und Führerschein gehen, mit Sitzwagen oder gar Anhänger eben nicht mehr.
Also Betriebserlaubnis nötig und da steht auch der Motor drin. Also nichts mit angeflanschten Polo 1,4d Motor (der dann statt 2200 5000 dreht= 45 kmh).
Vom Gewicht ist da kein großer Unterschied..der 600ccm Zweitakt-Diesel wiegt mit 100 kg nicht viel weniger als der 1W.
Schönen Gruß Schorsch
PS.: Auch übel, ein Gefälle im Leerlauf hinunter zu fahren...bei leeren Anhänger und mit blockieren Anhängerräder bremst das schwere Gespann sehr trage...

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