Ich meine, ja.


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Geschrieben von waldi am 21. April 2023 14:21:01:

Als Antwort auf: Auch bei den Schluchtis? geschrieben von Joachim S am 21. April 2023 12:27:33:

Servus Jo,

Was muss ein Impressum enthalten?

Vollständiger Firmenname
Postanschrift der tatsächlichen Niederlassung für die behördliche und gerichtliche Zustellung
Kontaktdaten wie E-Mail, Telefonnummer, Fax, Webadresse
Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammer (mit Link zum WKO-Eintrag)
Aufsichtsbehörde (Gewerbebehörde oder zuständiges Gericht)
Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften (empfohlene Angabe für gewerbliche Tätigkeiten: idR die GewO)
Zugang zu anwendbaren Gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften (z. B. Link auf www.ris.bka.gv.at).
Verweis auf Datenschutz & Cookies
Haftung
Urheberrecht

Sofern vorhanden:

spezielle Berufsbezeichnung
UID-Nummer
Firmenbuchnummer
Kontodaten
Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
Geschäftsführer
Ersteller der Website (bei Agenturen)

Das ist so die Mindestausstattung.
Mir ist einfach nur aufgefallen, dass kein Ansprechpartner namentlich benannt ist. Halte ich für bedenklich, aber in AT scheint eine gültige Email-Adresse zu genügen.
Dennoch fehlt da einiges, was ich mir als Gewerbebetrieb nicht erlauben würde.

Viele Grüße

Waldemar

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