Re: Abweichend von 1. ...


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Geschrieben von huebi am 23. März 2023 21:16:36:

Als Antwort auf: Abweichend von 1. ... geschrieben von Joachim S am 23. März 2023 15:42:16:

>Ne, da steht sinngemäß
>1. Du sollst den vorgesehenen Kraftstoff verwenden.
>2. Wenn du aber anderen Kraftstoff verwendest, muss sichergestellt sein, dass.. blabla
>Das ist kein klares Verbot, die Ausnahme steht gleich dabei...
>Ob du nun nachweisen musst? Oder nachweisen können musst? Oder muss man dir das Gegenteil nachweisen?
>Steht da erstmal nicht, es muss sichergestellt sein...
>Warum gleich die Einschränkung dazu? Nun Juristen verfassen Paragraphen so, dass ihnen nicht so schnell die Arbeit ausgeht...

Eigentlich soll die StVZO nur beschreiben, was zum Schluss rauskommen soll. Wie das geloest wird, ist dann die Aufgabe fuer die Ingenieure.

>Ein Euro-Nix-Golf 1 hält seine nicht vorhandenen Emmissionsgrenzen auch mit Pöl ein...

Der Euro-Nix-Golf 1 Diesel hat mit der Richtlinie 70/220/EWG schon seit dem 6.4.1970 Grenzwerte von 109 g Kohlenmonoxyd und 8,4 g Kohlenwasserstoffe pro 13-minuetigem Pruefstandslauf. Und seit dem 2.8.1972 wird mit der Richtlinie 72/306/EWG die Rauchgastruebung begrenzt. Bei Dieseln mit einem Tag der ersten Zulassung vor dem 1.1.1977 werden die Abgase bei der Hauptuntersuchung jedoch nicht geprueft. Der Poelralleygolf koennte, normal zugelassen, also immer noch durch die Abgasuntersuchung fallen, wenn da nicht das rote Kennzeichen waere, womit keine HU/AU mehr Pflicht ist. Auch mit Hakenzeichen waere er aus der AU draussen.

>Bald fahren nur noch Oldis und Elektroautos. Mir solls recht sein...
Und selbstfahrende Arbeitsmaschinen crazy


Viele Gruesse,
huebi

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