Ich lass mal die Bombe platzen: Pölen ist seit dem 9.6.2021 faktisch verboten.


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von huebi am 23. März 2023 13:23:23:

Moin zusammen.

Ich kaue seit dieser Woche die 5049 Seiten des technischen Kommentars zur StVZO aus dem Kirschbaum Verlag durch und war gerade auf der Suche nach den Abgasvorschriften für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bin dabei über den § 47f StVZO gestolpert.
Und jetzt haben wir den Salat, bzw. Pöl nur noch in Friteuse und Salat: Seit dem 9.6.2021 ist das Pölen faktisch verboten. An diesem Datum wurde der § 47f StVZO im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und erlangte damit Gesetzeskraft. Hier der Absatz eins des § 47f StVZO, der das festlegt:


§ 47f StVZO Kraftstoffe, emissionsbedeutsame Betriebsstoffe und Systeme zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen

(1) Ein Kraftfahrzeug darf nur mit den vom Hersteller in der Betriebsanleitung oder in anderen für den Fahrzeughalter bestimmten Unterlagen angegebenen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen betrieben werden. Abweichend von Satz 1 darf ein Kraftfahrzeug mit anderen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen nur betrieben werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen des § 38 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an das Fahrzeug sichergestellt ist.


Hinter der Formulierung "oder in anderen für den Fahrzeughalter bestimmten Unterlagen" könnte man ein Fehlen "des Herstellers" hinein interpretieren, was zwar auf tönernen Füssen steht, jedoch hier wieder Möglichkeiten zum Erschaffen entsprechender Unterlagen ermöglicht.
Die radikalste Lösung dürfte immer noch eine neue Betriebserlaubnis mit dem Eigentümer als Hersteller sein, was zwar auch aufwendig ist, jedoch noch sehr viele weitere Vorteile wie ein älteres Baujahr und viel Freiraum bei der Fahrzeuggestaltung ermöglicht.


Viele Grüsse,
Andreas

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