Re: OT Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit


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Geschrieben von Joachim S am 10. August 2022 13:23:04:

Als Antwort auf: Re: OT Altrechtlichtliche Grund Dienstbarkeit geschrieben von Franky am 10. August 2022 12:32:29:

Hm...

Richter gibt es, weil Recht ausgelegt werden muss. Wären Gesetze immer klar formulierbar, wäre das vlt anders.

Klar, das Gericht bildet sich dann eine Meinung, anders gehts nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit

Da steht was zur schonenden Nutzung.

Völlig klar, das lässt viel Spielraum zu.

Du willst mit allen deinen Autos das Wegerecht nutzen, der böse Nachbar meint, du übertreibst, von drei Autos war damals keine Rede... Und Eins müsse reichen?

Tja, das muss ein Gericht entscheiden, und da bekommst du nicht automatisch Recht...

Der Gesetzestext gibt eben nicht her, dass du das völlig unzweifelhafte Recht hast, dein Wegerecht völlig uneingeschränkt zu nutzen, du musst es "schonend" nutzen.

Meine Argumentationsbasis wäre, dass es egal ist, ob du ein Auto hast, oder drei. Man fährt ja nicht öfter, weil man mehr Autos hat. Und sicher ist das Wegerecht doch für alle Personen gedacht, die bei dir wohnen. Auch wenn jede davon ein Auto hat, das ist heute doch ganz normal...

Ob ich damit die Richterin überzeugen könnte? Man weiß es nicht...

Gruss Jo,


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