Ja, war etwas blöd ausgedrückt


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Geschrieben von Werner am 27. Januar 2022 07:32:10:

Als Antwort auf: Re: Genau, man muss es nicht vorführen, außer . . . geschrieben von Manuel [ER] am 26. Januar 2022 22:56:56:

Moin,

für das Patentamt ist das Wesen des Patentes wichtig. Das ist juristisch der Zusammenhang, die Kennzeichnung und der Umfang einer Sache oder eines Umstandes.

Der Schwerpunkt liegt auf der Unverwechselbarkeit der zu patentierenden Erfindung. Und wenn die Funktion dazu notwendig ist,muß sie beschrieben sein.

Wenn aber die Beschreibung Dinge enthält, die überprüfbar nicht funktionieren können, dann ist die Erfindung nicht patentfähig.

Fehlt die Beschreibung oder ist sie lückenhaft, dann kann zwar evtl. das Patent erteilt werden, aber der Wettbewerb hat dann die Möglichkeit, diese Lücken auszunutzen. Die meisten Patentstreitigkeiten entstehen an solchen Stellen.

Dass viel Blödsinn dabei ist, ist klar.

Gruß

Werner

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