Die Stützlast


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Geschrieben von Werner am 19. August 2021 09:34:06:

Als Antwort auf: Re: Ja, das kenne ich auch geschrieben von Johannes Pröfrock am 18. August 2021 21:55:21:

ist nach den Verkehrsregeln definiert: Mindestens 4% der Anhängelast und maximal so viel, wie die Autokupplung es verträgt.

Ich fahre mit den 4% immer gut bisher und da ich ein fauler Sack bin mit nicht mehr ganz jungem Rücken, gehe ich immer eher in Richtung 4% - frelich nur geschätzt - um mir das Leben zu erleichtern. Eine Waage nehme ich dafür nicht mit.

Mit Segelflugzeugen hinten dran bin ich früher auch oft gefahren. Aber nur 80, niemals 100, schon gar nicht 130. Zugwagen war der Mitsubishi Diesel unseres Vereinsvorstandes und einmal auch ein Audi 100 - noch mit der eckigen Form. Dieser fährt schon naturmäßig nicht besonders gut geradeaus und mit Anhänger muß man was tun, damit es schön gerade bleibt.


Ziemlich blöde war mal, dass ein Kollege seinen 300 km Flug machen wollte und irgendwann hocherfreut aus Frankreich angerufen hat, wo er erfolgreich gelandet war. Wir uns den Anhänger geschnappt und rein ins Auto (zu dritt) und ab die Post nach Frankonien. Alles ohne GPS und Navi, aber trotzdem gut gefunden. Kollege schwenkte eine Taschanlampe und wir umarmten uns alle.

Dann auf ans Abrüsten, ging schnell, eine LS1. Dann den Hänger auf, wo ist der Schlüssel ? Jaaaa, und dann war leider im Anhänger schon ein Flugzeug drin. Es war der falsche Anhänger gruebel

Das sind so Momente, wo die Stimmung kippt !

Jedenfalls keine Chance, alles wieder zurück, einer von den Kumpels bleibt bei unserem Sportkollegen und wartet geduldig mit ihm zusammen.

Am Ende waren wir morgens umd halb zehn wieder zuhause und der Tag war für das Fliegen gelaufen. Die Freude über den Flug kam erst am nächsten Tag langsam zurück.

Gruß

Werner

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