Re: OT - rechtliches


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Geschrieben von Pölpot am 28. Juli 2021 09:00:58:

Als Antwort auf: OT - rechtliches geschrieben von Franz aus Polen am 27. Juli 2021 20:54:30:

Moin Franz,

Du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen, dies ist die Basis aller Auseinandersetzungen dieser Art. Du mußt dabei Fristen zu wahren!
So vermeidest du, daß die Knappschaft oder deren gestzliche Vertreter dir irgendwann mit "jetzt ist es aber zu spät" kommen.
Auf den Bescheiden der Knappschaft müßte eine Rechtsmittelbelehrung zu finden sein, oft kleingedruckt auf der Rückseite, da sind auch die gesetzlichen Fristen genannt. Für gewöhnlich sind das vier Wochen, aber verlass´dich da nicht drauf!
Falls es knapp werden sollte: Fax gilt auch als zugestellt, sicherer bist du mit einem Sendeberichts-Ausdruck.
Über E-Mail weiß ich nichts.
So ein Widerspruch ist auch formlos wirksam, es reicht zu Fristenwahrung ein einfaches: "Hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom x.x.xx.", evt mit dem Zusatz "Begründung folgt".
Wenn ich mich nicht irre sind für eine solche Sachen, falls es soweit kommt, die Sozialgerichte zuständig. Da sollte die erste Instanz für deine Mutter m. W. kostenfrei sein.
Weiterhin bin ich der Ansicht, daß die Knappschaft nicht so ohne weiteres die Rentenzahlungen einstellen darf, da sie ähnlich wie Sozialhilfeleistungen lebensnotwendig sind (der Terminus technicus fällt mir grad nicht ein).
(Alles ohne Garantie für die Richtigkeit)

Vielleicht helfen dir die Anregungen schon ein bisschen weiter.
Viel Erfolg!

Frank



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