Grundrechte


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Geschrieben von Uli S. am 24. November 2020 12:35:52:

Als Antwort auf: Querdenker und andere Corona Verharmloser ... geschrieben von landcruiser am 22. November 2020 19:55:00:

Hallo Uwe,

> Solange jeder von den Corona-Verharmlosern eine Erklärung bei sich trägt in der steht, dass er auf jede Behandlung bei Covid-19 verzichtet und solange sie gehörigen Abstand zu normalen Menschen halten, um diese nicht zu gefährden, können sie demonstrieren so viel sie wollen.

das können sie auch ohne die von Dir geforderte Erklärung, wenn die Demo genehmigt ist und sie sich an die Spielregeln halten

>Ist in gewissem Maß ja ihr Grundrecht, solange sie die Rechte anderer Menschen dabei nicht einschränken.

es gibt sowas wie eine Gesetzespyramide. Ganz oben steht Europarecht, dann kommt auch schon das GG. Und das aus gutem Grund. Deine Einschränkung "solange sie die Rechte anderer Menschen dabei nicht einschränken" gilt nur, wenn die Rechte der anderen höher zu bewerten sind als das im GG verankerte Demonstrationsrecht. Aber das müssen dann im Zweifelsfall Gerichte entscheiden

>Nicht so wie bei uns in den Siebzigern, wo wir öfter mal zu hören bekamen "Alle an die Wand stellen diese langhaarigen verlausten Affen!"

ich stelle mir grade vor, was die AFD machen würde, wenn sie die absolute Mehrheit hätten und gegen sie demonstriert würde.....

Gruß Uli

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