Impressumspflicht


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Uli S. am 25. September 2020 17:07:16:

Als Antwort auf: Re: Definition Ausschuss laut Duden... geschrieben von Joachim S am 25. September 2020 00:15:24:

Hi Jo,

>Obwohl, meines Wissens braucht eine eindeutig nicht gewerbliche Webseite Keines.

schau an, das wußte ich nicht (hab mich allerdings auch noch nie damit befaßt und daher nur nachgeplappertcrazy). Also mal schaun:

"Gemäß § 5 TMG benötigen sämtliche geschäftsmäßigen Onlinedienste ein Impressum. Das betrifft alle E-Commerce-Bereiche wie Onlineshops oder Seiten mit kostenpflichtigen Inhalten. Das Platzieren von Werbung auf einer Website wird ebenfalls als geschäftsmäßig angesehen, wenn der Betreiber hierdurch Geld einnimmt."

ok, das könnte noch durchgehen. Aber:

"Websites, die mit journalistisch-redaktionellen Inhalten aufwarten und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen können, benötigen laut § 55 RStV ebenfalls ein Impressum. Was genau als redaktioneller und/oder journalistischer Content angesehen wird, ist dabei juristisch allerdings nicht eindeutig geklärt."

da wird das Eis zumindest dünn. Aber Juristen werden schon wissen, was sie dürfen und was nichtcrazy.

Gruß Uli


p.s. Quelle:
https://www.ionos.de/digitalguide/websites/online-recht/impressum-im-internet-was-gilt-es-zu-beachten/

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