Re: Definition Ausschuss laut Duden...


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Geschrieben von Uli S. am 25. September 2020 00:07:39:

Als Antwort auf: Definition Ausschuss laut Duden... geschrieben von Joachim S am 23. September 2020 22:17:11:

Hi Jo,

gemäß denen ihrer Website sind sie eine Stiftung.

Aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_(Deutschland) :

"Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Stiftungsorgane und Gremien eingerichtet werden. Eine rechtsfähige Stiftung hat weder Eigentümer noch – anders als ein Verein oder eine Gesellschaft – Mitglieder oder Gesellschafter. Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht."

Oben steht Gremium. Gremium = Ausschuß:

"Ein Gremium (lateinisch „Schoß, Innerstes“)[1][2] ist eine zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildete Gruppe von Experten. Synonyme Bezeichnungen sind Ausschuss, Komitee, in der Schweiz auch Kommission. ""

- Sie können also sehr wohl einen Ausschuß gründen.
- Ob es rechtlich geht, daß sich gleich die ganze Stiftung "Ausschuß" nennt, weiß ich nicht...
- Was jedoch nicht geht, ist eine Webseite ohne Impressum...

Gruß Uli

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