Patina ist erlaubt


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Geschrieben von Obi am 19. Juni 2020 14:38:33:

Als Antwort auf: meine Alltagsbenze geschrieben von ThomasDausDbeiH am 19. Juni 2020 10:07:30:

Hallo Thomas,
ich selbst hatte vor sehr genau 2 Jahren eine HU mit einem bereits End-H-gesegnetetn Fahrzeug.
Die eher wenig erfolgreichen Ausbesserungsarbeiten, bei denen sich der Eigentümer etwas arg Fertan hat, brachten den Prüfer zur Aussage, daß das nicht mehr unter "Patina", sondern unter unfertige Reparatur laufe und somit die Grenze zwischen Patina und unansehnlich gammelig überschritten sei.

Dann gab er mir noch Hinweise zur Instandsetzung (habe den Wagen mit in die Arbeit genommen und dort eben vorgeführt), und er sagte mir auch, daß ich nicht vollständig neu lackieren müsse, sondern eine fachgerechte Instandsetzung genüge.
Die beanstandeten Stellen wurden eben, wo nötig, geschweißt, dort der Lack ausgebessert und dort, wo der originale Lack noch da war, durfte der auch bleiben.

Zurück zu Deiner Aussage über Risse im Armaturenbrett: Wenn Du blegen kannst, daß das das erste, in Ehren gealterte Armaturenbrett ist und der Wagen insgesamt den Eindruck macht, daß er unverbastelt und eben in Ehren gealtert ist, hast Du durchaus eine Chance, daß der Wagen so den Segen der Einstufung als Kukturgut bekommt.
Neuzustand muß nicht sein, ordentlich instandgehalten gilt auch. Beispielsweise der Wolga 21, mit dem meine Frau und ich letztes Jahr vom Standesamt zum Wirtshaus gefahren wurden, in dem wir dann gefeiert haben:

Da ist fast vollständig der erste Lack von 1966 drauf - und wo er nicht mehr drauf ist, schimmert unter dem himmelblauen Decklack eben die ockergelbe Grundierung stückweise durch. Wurde bei der H-Abnahme nicht beanstandet, weil es eben der originale Lack mit seinen Alterungsspuren ist.

Eine inzwischen wieder heruntergekommene Neulackierung kann einem dagegen Probleme einbringen.

Im Zweifelsfall fahr den Kulturgutanwärter zum Prüfer und frag ihn bei der HU, ob es den Anforderungen an die H-Kriterien genügt. Mancher ist da auskunftsfreudig und hilft ja auch.

Ging mir jedenfalls vor gut 3 Jahren bei der HU eines meiner Fahrzeuge so.
Noch nicht einmal der offensichtlich typfremde Drehzahlmesser war ein Problem. Einbaudatum nicht nachvollziehbar, Produktionsdatum 5 Jahre vor dem Fahrzeug hieß sofort: "Zeitgenössisch, darfst Du behalten!".

Ummotorisierungen sind mittlerweile sehr stark eingeschränkt worden, was ich allerdings beim W124 nicht als PRoblem ansehe. Der OM601 ist ja wohl mit seinen 52 bis 55kW je nach Baudatum genügend kräftig, um ihn behalten zu können. Es gab damals noch größere und schwächer motorisierte Autos.

Und so nebenbei: Im Verglich zu dem, was produziert wurde, haben sowieso eher die gehobenen Ausstattungen überlebt. Die eigentlich interessanten Brot-und-Butter-Autos, mit denen die breite Masse unterwegs war, gibt es heute ja kaum noch.

Mach Dir, wenn die H-Zulassung für das eine oder andere Auto zur Debatte steht, nicht ins Hemd. Möglicherweise wieß ja gerade Monopoel-Stefan einen Prüfer, der in Sachen W124 den nötigen Sachverstand hat, um da ohne Probleme zum gewünschten Ziel zu kommen.

Gruß,
Obi

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