0-32 und RCL ist wasserundurchlässig


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Geschrieben von mannimmond am 01. Juni 2020 22:38:03:

Als Antwort auf: Genau so geschrieben von Werner am 09. Mai 2020 12:47:57:

Hallo Werner,

über die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes unter dem Pflaster sollte man nachdenken. RCL (für alle die mit der Abkürzung nix anfangen - Betonrecycling ist eventuell verständlicher) und Schotter 0-32 (na gut - streng genommen 0-XX) gilt als Wasserundurchlässig. Das kann man schön beobachten, wenn auf dem verdichteten Material die Pfützen ewig stehen bleiben. In Sachen Haltbarkeit des Pflasters Wasserschäden sollte man sich bei der Aktion darüber im Klaren sein, was man da tut. Wasserdurchlässiges Pflaster auf wasserundurchlässigem Untergrund kann problematisch sein (wenn der Stein "schwimmt" ist er nicht mehr so belastbar wie bei festem Untergrund), während ein wasserdurchlässiger Untergrund bei undurchlässigem Pflaster scheinbar auch nicht zulässige ist (das technische Problem erschließt sich mir nicht).

Der zweite Punkt ist die umwelttechnisch kritische Versiegelung von Obrflächen. Hier wäre ein wasserdurchlässiges Pflaster, mit durchlässigen Schichten drunter gut für das Grundwasser. Der Regen kann dann versickern, und geht nicht in die Kläranlage. Spart unter Umständen die Kosten für Entwässerungsrinnen und Abläufe, Niederschlagswassergebühr und ist immer öfter schlicht vorgeschrieben (auch wenn es vermutlich derzeit keiner kontrolliert).

Es gibt übrigens auch 2-32 bzw. 2-45 Schotter. Der ist dann durchlässig.

mannimmond

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