Lesen können?!?


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Geschrieben von justus am 20. Oktober 2019 13:38:04:

Als Antwort auf: 10 Euro oder 25 Euro Bagatellgrenze ?? geschrieben von Offroadpöler am 31. Juli 2019 10:38:10:

Moin,
erstens: Deine Zitierweise ist eigentlich nicht vorhanden.
Weil, zweitens, besser so:

"Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (Energiesteuer-Durchführungsverordnung - EnergieStV)
"Energiesteuer-Durchführungsverordnung vom 31. Juli 2006 (BGBl. I S. 1753), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856, 908) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.6.2019 I 856, 908

§ 110a Kleinbetragsregelung
(1) Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer oder Steuerentlastung wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer oder Steuerentlastung mindestens 25 Euro beträgt.
(2) Soweit die Festsetzung durch automatisierte Verfahren unterstützt wird, gilt Absatz 1 erst, wenn die entsprechende Regelung programmtechnisch umgesetzt worden ist."

Nix Bagatellgrenze. Weil die Steuer von Dir anzumelden ist (!) bzw. seitens des Zolls festgesetzt wurde. (Beides Vergangenheit)
Und jetzt kommt 110a Kleinbetragsrechnung ins Spiel: Die Anmeldung oder Festsetzung wird nur geändert, wenn die neue Festsetzung sich um mindestens 25 Euro unterscheidet.

Drittens: Zwar kann PÖL etwas mit der Einkommensteuer zu tun haben, z.B. wenn du damit handelst, aber dann ist das dann auch schon.
Weil: das Einkommensteuergesetz betrifft im Regelfall die Besteuerung des Einkommens.

Wenn Du nach einer allgemeinen "Bagatellgrenze" suchst, würde ich es mal in der AO (Abgabenordnung) probieren.
A und O, Anfang und Ende, so zu sagen die "heilige Bibel des Steuerrechts".

Dann landen wir zB hier:

Abgabenordnung
In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002 (BGBl. I S. 3866, ber. 2003 S. 61)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.07.2019 (BGBl. I S. 1066) m.W.v. 18.07.2019

"§ 156
Absehen von der Steuerfestsetzung

(1) 1Das Bundesministerium der Finanzen kann zur Vereinfachung der Verwaltung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass eine Steuer nicht festgesetzt wird, wenn der eigentlich festzusetzende Betrag den durch diese Rechtsverordnung zu bestimmenden Betrag voraussichtlich nicht übersteigt. 2Der nach Satz 1 zu bestimmende Betrag darf 25 Euro nicht übersteigen. 3Das Gleiche gilt für die Änderung einer Steuerfestsetzung, wenn der Betrag, der sich als Differenz zwischen der geänderten und der bisherigen Steuerfestsetzung ergeben würde, den in der Rechtsverordnung genannten Betrag nicht übersteigt. 4Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie die Kraftfahrzeugsteuer, die Luftverkehrsteuer, die Versicherungsteuer, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betrifft.

(2) 1Die Festsetzung einer Steuer und einer steuerlichen Nebenleistung sowie deren Änderung kann, auch über einen Betrag von 25 Euro hinausgehend, unterbleiben, wenn zu erwarten ist, dass
1. die Erhebung keinen Erfolg haben wird oder
2. die Kosten der Festsetzung und die Kosten der Erhebung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen werden.

2Für bestimmte oder bestimmbare Fallgruppen können die obersten Finanzbehörden bundeseinheitliche Weisungen zur Anwendung von Satz 1 Nummer 2 erteilen. 3Diese Weisungen dürfen nicht veröffentlicht werden, soweit dies die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gefährden könnte. 4Auf dem Gebiet der von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern legen die obersten Finanzbehörden der Länder diese Weisungen zur Gewährleistung eines bundeseinheitlichen Vollzugs der Steuergesetze im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen fest."

Alles so ziemlich "Kann"-Bestimmungen.
Tja, und die Rechtsverordnung, die dieses "Kann" für das Energiesteuergesetz näher erläutert, habe ich noch nicht gefunden.
Aber wenn du ein genaues Zitat hast ...

Im Zweifel guckst Du hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Bagatellgrenze-bei-der-Energiesteueranmeldung--f329717.html

War jemanden 50 Euro wert.

Schönen Sonntag auch.

Gruß

j.


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