Re: Ich lass mal die Bombe platzen: Pölen ist seit dem 9.6.2021 faktisch verboten.
Geschrieben von Joachim S am 23. März 2023 14:16:36:
Als Antwort auf: Ich lass mal die Bombe platzen: Pölen ist seit dem 9.6.2021 faktisch verboten. geschrieben von huebi am 23. März 2023 13:23:23:
Moin Hübi,
"Abweichend von Satz 1 darf ein Kraftfahrzeug mit anderen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen nur betrieben werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen des § 38 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an das Fahrzeug sichergestellt ist."
Das heißt, wenn die Einhaltung sichergestellt ist, darf man. Egal was der Hersteller schrub.
Kennste den betreffenden Paragraphen 38 Absatz 1 auch?
Gruss Jo
- Schon gefunden.... Joachim S 23.03.2023 14:20 (9)
- Lässt sich recht einfach lösen huebi 23.03.2023 15:25 (4)
- Re: Lässt sich recht einfach lösen schlurffarb chris 24.03.2023 07:56 (1)
- Meines Wissens ist der Klappenauspuff erlaubt Werner 24.03.2023 10:27 (0)
- Abweichend von 1. ... Joachim S 23.03.2023 15:42 (1)
- Re: Abweichend von 1. ... huebi 23.03.2023 21:16 (0)
- Nee, das bedeutet er nicht ! Werner 23.03.2023 15:08 (3)
- Ok, jetzt hab ichs verstanden... Wenn ich... Joachim S 23.03.2023 15:30 (2)
- Na siehste, iss doch gar nich so schwer (ohne Text) Werner 23.03.2023 16:05 (0)
- In Runde 15 von 20 von der Rennleitung gestoppt werden.... huebi 23.03.2023 15:45 (0)